FAQ

Alles über
Kosten & co

Die Kosten einer Beratung variieren je nach Art und Umfang der Leistung. Gerne informieren wir Sie im Voraus über die voraussichtlichen Kosten und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.

Wir kooperieren mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen.

Die Abrechnung erfolgt transparent und kundenorientiert gemäß den Bestimmungen des österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG) und den geltenden Honorarkriterien. Falls eine abweichende Vereinbarung zur Abrechnung nach Stundenhonorar getroffen wird, gilt mit Erteilung der Vollmacht ein Stundensatz von 300 EUR zzgl. USt. als vereinbart.

Die Fälligkeit des Honorars richtet sich nach dem Umfang und der Art des Mandats. In der Regel wird ein Teil des Honorars als Anzahlung zu Beginn vereinbart. Die genaue Zahlungsmodalität besprechen wir individuell und persönlich im ersten Beratungsgespräch.